Hauptuntersuchung (HU) | GTÜ Prüfstelle in Köln Lövenich

  • Sympathisch.
  • Sachkundig.
  • Zuverlässig.

Sie können bei uns die Hauptuntersuchung Ihres Kraftfahrzeuges vornehmen lassen. Darüber hinaus führen wir im Falle baulicher Veränderungen an Ihrem Fahrzeug Änderungsabnahmen durch und sind erste Adresse für umfassende fahrzeugbezogene Services.

HU Hauptuntersuchung vom GTÜ Partner Köln

Unsere Leistungen:

Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung

Die (HU) Hauptuntersuchung in Köln ist eine von vielen Tätigkeiten, mit denen wir als GTÜ-Partner gerne für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr einsetzen. Im Rahmen der HU wird Ihr Fahrzeug von uns in verschiedener Hinsicht geprüft. Zu den Kriterien gehören unter anderem der Zustand des Fahrzeugs und seine Wirkung. Es werden aber auch die Funktionalität und Vorschriftsmäßigkeit untersucht. Fällt das Ergebnis der Prüfung positiv aus, wird Ihr Fahrzeug sofort mit der amtlichen Prüfplakette versehen. Dazu sind wir von amtlicher Seite berechtigt. So dokumentieren wir, dass Sie sicher vorankommen.

Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO

Individualisierungen liegen im Trend. Die Möglichkeiten dazu sind bei Fahrzeugen äußerst vielfältig. Ganz gleich, ob Felgen ausgetauscht, Fahrwerke tiefergelegt, Spoilerteile ergänzt oder Auspuffanlagen eingebaut wurden. – Ihre Umbaumaßnahmen werden von unseren GTÜ-Prüfingenieuren beurteilt. Bei einer positiven Bewertung stellen sie Ihnen gern umgehend die amtliche Änderungsabnahmebescheinigung aus.

Zusätzliche Services

Ihre Sicherheit ist unser Anliegen. Damit Sie immer und überall risikolos und zuverlässig unterwegs sind, stehen wir für viele weitere Angebote und Services bereit.

Amtliche Dienstleistungen:

  • Sicherheits-Prüfung (SP) gem. § 29 StVZO
  • Mängel-Karten gem. § 5 (3) FZV
  • Gutachten für Tempo 100 km/h an Anhängern
  • Taxi und Bus nach §§ 41, 42 BO-Kraft
  • GVVSEB/ADR Prüfungen an Gefahrgut-Transporter
  • Gutachten für Oldtimer
  • Änderung von Fahrzeugpapieren gem. § 13 FZV
  • Prüfung von Gas-Anlagen (GWP/GAP/GSP) gem. § 41a StVZO

Nicht amtliche Dienstleistungen:

  • Technische Untersuchung
  • Feinstaub-Plakette
  • Gebrauchtwagen-Check
  • Zustands-Bericht nach BVSK
  • UVV-Prüfungen an Fahrzeugen, Rolltoren, Hublade- und Hebebühnen, Gabelstaplern
Alter VW Bus Wohnwagen mit Gasanlage

Prüfung von Gas-Anlagen bei Wohnwagen und Wohnmobilen in Köln

Campingurlaub erfreut sich wachsender Beliebtheit. Voraussetzung für ungetrübtes Vergnügen ist aber die einwandfreie Funktionsfähigkeit der mitgeführten Gas-Anlagen. Um viele nationale und internationale Campingplätze nutzen zu dürfen, ist der Nachweis einer gültigen, bestandenen Gas-Anlagenprüfung nach DVWG G607 unbedingte Voraussetzung. Diese Prüfung führen wir zuverlässig durch und untersuchen dabei auch Flüssiggas-Anlagen wie bspw. Heizung, Kühlschrank oder Kocher und andere gasführende Teile auf ihre Funktion, ihren Zustand und ihre Dichtigkeit. Schläuche und Regler zum Beispiel müssen ab einem Alter von 10 Jahren oder wenn sie im Gültigkeitszeitraum der letzten Prüfung diese Grenze überschreiten, ausgetauscht werden. Diese Regelung, die seit Januar 2003 gilt, trägt dazu bei, dass Sie sich auf die Sicherheit in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil verlassen und mit gutem Gefühl eine Auszeit vom Alltag genießen können.

H-Kennzeichen für Oldtimer in Köln

Von lohnenswerten Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer profitiert jeder Besitzer eines Oldtimers mit H-Zulassung. Um sie zu bekommen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen und Formalitäten zu berücksichtigen. Unter anderem eine Begutachtung nach § 23 StVZO. Unsere GTÜ-Prüfingenieure sind berechtigt, derartige Oldtimergutachten zu erstellen, die anschließend dazu dienen, dass Oldtimerfreunde ein H-Kennzeichen oder eine rote 07er-Kennzeichnung für ihr Wertgut erhalten.

Im Endeffekt geht es darum, den Status eines Oldtimers als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut zu bestätigen. Hierfür wird eine Hauptuntersuchung durchgeführt und eine sachverständige Begutachtung vorgenommen. Sie gilt dem Pflege- und Erhaltungszustand des Gesamtfahrzeuges und der Originalität der Hauptbaugruppen.

Alter Ford Mustang auf einem Parkplatz

FAQ Hauptuntersuchung (HU) in Köln | GTÜ Partner

Wo finde ich den Termin, an dem mein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) in Köln muss?

Den Termin der Hauptuntersuchung zeigt Ihnen eine Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.

Was muss ich für die Hauptuntersuchung mitnehmen?

Folgende Dinge werden bei der Hauptuntersuchung benötigt: das zu prüfende Fahrzeug, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), falls diese nicht vorgelegt werden kann, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Außerdem ABEs, eventuell vorliegende Eintragungspapiere sowie Teilegenehmigungen für verbaute Anbauteile.

Was muss ich wissen, wenn die Hauptuntersuchung meines Fahrzeug überfällig ist?

Das Überziehen des Termins der Hauptuntersuchung bis zu zwei Monate hat vonseiten der Prüforganisation keinerlei Konsequenzen. Nach zwei Monaten schreibt der Gesetzgeber eine aufwendigere Prüfung vor. Der entstehende Mehraufwand verursacht Kosten, die wir mit einem Preisaufschlag von 20 Prozent auf die Gebühr der Hauptuntersuchungs-Prüfung erheben. Aktueller Rechtsprechung nach kann die Überziehung mit einem Bußgeldverfahren geahndet werden. Wir empfehlen Ihnen daher, uns Ihr Fahrzeug rechtzeitig vorzuführen, sodass Ihnen keine Unannehmlichkeiten und keine vermeidbaren Kosten entstehen.

Der Hauptuntersuchungstermin ist verstrichen. Wie lange ist die Hauptuntersuchung bei verspäteter Durchführung gültig?

Bei Pkw beginnt die 24-monatige Laufzeit der Gültigkeit einer Hauptuntersuchung nach aktuell vorherrschender Rechtsprechung am Tag der Prüfung. Wichtig zu wissen: Die volle Laufzeit erhält man nur für die jeweilige Prüfung, es wird nicht mehr zurückdatiert.

Was muss ich tun, wenn mein Hauptuntersuchungsbericht nicht mehr auffindbar ist?

Der Hauptuntersuchungsbericht wird bei einem Verlust oder einer Verlegung nicht ungültig. Für diesen Fall gibt es sogenannte Mehrfertigungen. Die jeweilige Prüfgesellschaft, erkennbar am Stempel im Fahrzeugschein, kann bei Bedarf eine Mehrfertigung des HU-Berichtes ausstellen. Hierfür fallen Gebühren an. Der Vorgang unterscheidet sich jedoch von Prüforganisation zu Prüforganisation. Die GTÜ oder eine GTÜ-Prüfstelle kann beispielsweise sämtliche Berichte von GTÜ-Prüfingenieuren als Mehrfertigung ausstellen. Haben Sie also die Hauptuntersuchung bei uns vornehmen lassen, stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne eine Mehrfertigung aus – sogar kostenlos.

Wo erhalte ich eine Feinstaub-Plakette für mein Fahrzeug in Köln?

Sie bekommen eine Feinstaub-Plakette an Prüfstellen, beim Straßenverkehrsamt und zum Teil in Werkstätten gegen Zahlung einer Gebühr. Die Plakette wird gemäß den Abgasschlüsselnummern vergeben, die Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I finden.

Was tue ich, wenn eine Feinstaub-Plakette meinem Fahrzeug nicht zugeteilt werden kann?

Der Grund dafür, dass Ihrem Fahrzeug keine Feinstaub-Plakette zugeteilt werden kann, liegt darin, dass es für Ihr Fahrzeug keinen Nachrüstsatz für Rußpartikelfilter (DPF) gibt und Ihr Fahrzeug demnach nicht mit einem DPF ausgerüstet werden kann. Um auf Nr. sicher zu gehen und zu überprüfen, ob es für Ihr Fahrzeug einen Nachrüstsatz gibt, stehen Ihnen auf der Homepage der GTÜ aktuelle Informationen zur Verfügung.

Ohne Feinstaub-Plakette gibt es die Möglichkeit, sich eine spezielle Bescheinigung (Bescheinigung gem. § 1 Abs. 2 der 35. BlmSchV) ausstellen zu lassen. Sie kann beim Straßenverkehrsamt vorgelegt werden, damit es dann eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Wie kann ich ein fehlendes Teilegutachten besorgen?

Erste Anlaufstellen für ein fehlendes Teilegutachten sind der Hersteller und ggf. der Verkäufer des Bauteils. Hier sollten Sie zuerst anfragen. Sind beide nicht in der Lage, das benötigte Teilegutachten zur Verfügung zu stellen, können Sie sich selbstverständlich auch an uns wenden. Bei der Beschaffung derartiger Dokumente sind wir Ihnen gerne behilflich.

KFZ Gutachten in Köln

Unsere Gutachten erstellen wir nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben sowie den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen IfS.

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